Open = Offen
Source = in diesem Sinne der Softwareentwicklung = Quelltext von Programmen
Open Source beteutet somit "offener Quelltext bzw. Quellcode".
Es gibt Software, die bezahlt wird und deren Quelltext nur die herstellende Firma besitzt und nicht offen legen möchte.
Es gibt Software, die eine begrenzte Zeit frei genutzt werden kann bzw. von bestimmten Nutzergruppen kostenlos genutzt werden kann. Andere Nutzer müssen zahlen oder nach Ablauf einer bestimmte "Probezeit" (Shareware).
Es gibt auch Software, die kann zwar kostenlos genutzt werden, deren Quelltext ist aber nicht offen gelegt.
Zu der Gruppe OpenSource gibt es verschiedene Lizenzmodelle, die genau beschreiben, wie mit dem offenen Quelltext und der Weitergabe umzugehen ist.
Hier eine kurze Liste:
Die GPL wurde von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projektes, zusammen mit dem Rechtsprofessor Eben Moglen entworfen.
Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GPL. Das Ziel von Stallman und Moglen war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste Version der GNU General Public License, die im Januar 1989 veröffentlicht wurde.
Um 1990 wurde deutlich, dass die GPL in manchen Fällen, im Speziellen aber meist für Programmbibliotheken zu restriktiv (einschränkend) war. Aus diesem Grund wurde eine gelockerte Lizenz mit dem Namen Library General Public License (LGPL) im Juni 1991 veröffentlicht, zeitgleich mit der zweiten Version der GPL, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Die LGPL wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.
Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die meisten Programme im GNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die Compilersammlung GCC, der Texteditor GNU Emacs und der GNOME Desktop. Außerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert.
Derzeit ist die dritte Version der GPL in Planung und wird voraussichtlich Ende 2005 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Anfang 2007 soll sie publiziert werden
Die GNU Lesser General Public License, kurz LGPL, ist neben GNU General Public License (GPL) und GNU Freie Dokumentationslizenz (GFDL) eine weitere von der Free Software Foundation entwickelte freie Lizenz. Ursprünglich wurde sie als Library General Public License eingeführt, später jedoch umbenannt.
Die LGPL setzt ähnlich wie die GPL die Idee des Copyleft ein, um die Freiheit der lizenzierten Software zu schützen. Dabei sind die Freiheiten, die Software für einen beliebigen Zweck zu nutzen, die Software vervielfältigen und weitergeben zu dürfen, die Software nach eigenen Bedürfnissen zu ändern und die geänderten Versionen weiterzugeben, gemeint. Veränderte Versionen müssen dabei ebenfalls unter der LGPL (oder wahlweise der GPL) lizenziert werden. Grundsätzlich darf eine unter LGPL lizenzierte Software nur mit ihrem Quelltext vertrieben werden oder mit der Zusage, den Quelltext auf Anfrage nachzureichen.
Im Gegensatz zur GPL dürfen allerdings andere Programme gegen eine LGPL-lizenzierte Software dynamisch linken, ohne dass das entsprechende Programm ebenfalls unter der LGPL freigegeben werden müsste. Damit eignet sich die LGPL besonders als Lizenz für Bibliotheken, deren Benutzung man auch Programmierern proprietärer Programme erlauben will. Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden (statisches Linken), muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.
Beispiele für derartige Bibliotheken sind die Standardbibliotheken der einzelne Programmiersprachen, wie beispielsweise die glibc (Implementierung der Standard C Library der Free Software Foundation).
Die LGPL beinhaltet eine Option, eine veränderte Version einer Software unter der GPL zu veröffentlichen. Das gibt Programmieren einerseits die Möglichkeit, ihre Erweiterungen nach Wunsch unter einer "strengeren" Lizenz zu veröffentlichen, andererseits ist diese Option notwendig, um eine Kompatibilität mit der GPL zu erreichen. Programme, die unter der GPL veröffentlicht wurden, dürfen strenggenommen nur gegen Bibliotheken gelinkt werden, die ebenfalls unter der GPL lizenziert wurden oder aber einer kompatiblen Lizenz.
Bei der BSD-Lizenz handelt es sich um eine Standard-Lizenz für Freie Software.
Software unter der BSD-Lizenz darf frei verwendet werden und es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. In groben Zügen ähnelt das Lizenzmodell der GNU General Public License (GPL), nur dass es noch liberaler formuliert ist und kein Copyleft enthält.
Bei der BSD-Lizenz ist ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm verändert, nicht verpflichtet, den Quellcode seines veränderten Programms zu veröffentlichen. Einzige Bedingung der BSD-Lizenz ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter der BSD-Lizenz stehende Software auch gut als Vorlage für kommerzielle (teil-proprietäre) Produkte.
Entstanden ist die Lizenz an der University of California, Berkeley.
Die OSD ist also keine Lizenz, sondern ein Standard, an dem Lizenzen gemessen werden; neben den eingangs genannten Freiheiten und den beiden problematischen Punkten, die im Anschluss behandelt werden, enthält die OSD einige Besonderheiten. Während die meisten Lizenzen die Nutzungen ihrer Software ohne Einschränkung an jedermann freistellen, gibt es einige, die explizite Ausnahmen vorsehen.
In der Erläuterung zur OSD, Version 1.0, führt Perens das Beispiel einer Lizenz des Aufsichtsgremiums der Universität von Kalifornien in Berkeley an, die die Verwendung eines Elektronikdesign-Programms durch die südafrikanische Polizei untersagt (vgl. Perens, 1999, S. 179). Obgleich das Anliegen zu Zeiten der Apartheid löblich gewesen sei, sei ihr Sinn heute weggefallen, die Lizenzvorschrift für diese und alle abgeleitete Software bestehe jedoch weiter. Ebenso sei es verständlich, dass Autoren den Einsatz ihrer Software in der Wirtschaft, der Genforschung oder einer Abtreibungsklinik untersagen wollten, doch auch diese Anliegen gehörten nicht in eine Lizenz.